Den Solarstrom an Nachbarn verkaufen

Die aktuelle Bundesregierung schraubt immer mehr an den Bedingungen, die es verhindern werden, dass private Eigenheimbesitzer sich Photovoltaik auf Dach anschaffen werden, weil zur Vermarktung des Stromes aufwändige und teure Direktvermarkter in Anspruch genommen werden müssen.

Doch die Ampelkoalition hatte noch Gesetzesvorhaben angestoßen, die noch dieses Jahr in Kraft treten sollen. Schade nur, dass alle diese Lösungen ein sogenanntes Smartmetergateway benötigen, dass langfristig alle haushalte bekommen sollen, aber dessen Rollout wegen unsinniger Komplikationen und der Unfähigkeit vieler dafür zuständiger Verteilnetzbetrieber (es gibt fast 900 davon) hinterherhinkt und gerade erst 4% der Haushalte abdeckt.

Ist ein Smartmeter-Gateway beim PV Besitzer und auch einem interessierten Nachbarn vorhanden, ergeben sich andere Möglichkeiten, den PV Strom zum Vorteil beider Seiten zu vermarkten. Der Artikel befasst sich mit der Neuregelung zum sogenannten „Energy Sharing“, die es privaten Anlagenbetreibern ermöglicht, überschüssigen Solarstrom unbürokratisch an Nachbarn zu verkaufen.

Hier sind die wichtigsten Punkte des Artikels zusammengefasst:

  • Verkaufsstart ab Juni 2026: Ab dem 1. Juni 2026 tritt eine neue Regelung im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft, die den lokalen Verkauf von Solarstrom rechtlich absichert und vereinfacht.
  • Bürokratieabbau: Bisher mussten sich private Verkäufer als offizielle Energielieferanten registrieren, was mit enormem bürokratischem Aufwand verbunden war. Diese Hürden fallen nun weg; man wird von vielen Pflichten klassischer Stromversorger befreit.
  • Finanzieller Vorteil (Win-Win):
    • Für Erzeuger: Die Einspeisevergütung liegt oft nur bei ca. 8 Cent pro kWh, während die Erzeugung etwa 11 bis 15 Cent kostet. Durch den Verkauf an Nachbarn lässt sich ein höherer Preis erzielen.
    • Für Nachbarn: Diese können den Strom günstiger beziehen als vom herkömmlichen Versorger (der oft über 30 Cent verlangt).
  • Technische Voraussetzung: Sowohl der Verkäufer als auch der Käufer müssen über ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) verfügen, damit die Strommengen digital und präzise zugeordnet werden können.
  • Netznutzung: Der Strom fließt weiterhin über das öffentliche Netz. Daher fallen für den verkauften Strom Netzentgelte, Steuern und Umlagen an. In der Summe wird mit Nebenkosten von etwa 10 bis 15 Cent pro Kilowattstunde gerechnet.
  • Räumliche Begrenzung: Zunächst ist das Teilen von Strom auf das lokale Verteilnetzgebiet beschränkt. Ab Juni 2028 soll dies auch gebietsübergreifend möglich sein.

Zusammenfassend macht die Neuregelung den Betrieb privater PV-Anlagen wirtschaftlicher und fördert die lokale Nutzung von erneuerbaren Energien direkt im Quartier.

https://www.n-tv.de/shopping-und-service/Den-Solarstrom-an-Nachbarn-verkaufen-Das-ist-erlaubt-article25720555.html