Vorplanung eines Bürgerwindparks auf der Glessener Höhe
Um einen Bürgerwindpark auf dem bevorzugten Standort der Glessener Höheerstellen zu können, hatte die Planungsgesellschaft schon im ersten Quartal 2024 mit dem Besitzer der Ländereien einen Pachtvertrag ausgearbeitet und vorbehaltlich der Realisierbarkeit auch unterzeichnet.
Der Standort wird aufgrund seiner Höhenlage als sehr „windhöffig“ eingestuft (Fachausdruck für Ort mit gutem Windpotential, https://www.duden.de/rechtschreibung/Windhoeffigkeit).
Auch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) hatte diese Fläche auch als geeignet aufgeführt. Zur Steigerung der Effizienz und Beschleunigung des Planungsprozesses für den Windenergieausbau hat die Landesregierung NRW die Planungen aus den Händen der Städte und Gemeinden (hier Stadt Bergheim) in die Hände der Regionalregierung übertragen, die jetzt die Planungen abschließt.
Allerdings wurde aus uns nicht nachvollziehbaren Gründen genau diese Fläche der Glessener Höhe, die früher noch als Potenzialfläche geführt wurde, nicht von der Regionalregierung in die aktuellen Planungen berücksichtigt.
Die Planungsgesellschaft bemüht sich jetzt darum, dass dieses nachträglich korrigiert wird. Sie hat dazu am 4.5.24 einen Bürgerantrag gestellt, um nach § 24 GO NRW dieses Gebiet mittels der „isolierten Positivplanung“ in den Flächennutzungsplan mit aufzunehmen. Das kann der Stadtrat der Stadt Bergheim ohne Zustimmung der Regionalregierung beschließen. Die erste Sitzung, an der das verhandelt wird, ist für den 3.9.2024 geplant.
Planungen für Fläche Büsdorf – Fliesteden – Glessen – Oberaußem
Da die schon im Mai 2023 gestellten Anfragen zu den Planungen des Flächennutzungsplanes für regenerative Energiegewinnung bei der Verwaltung der Stadt Bergheim unbeantwortete geblieben waren, haben wir als inzwischen gegründete Planungsgesellschaft um einen Termin beim Bürgermeister nachgesucht. Der Termin fand am 20.3.2024 zwischen Vertretern Initiative Glessen Autark und dem Bürgermeister von Bergheim, Volker Mießeler sowie einem Stab aus der Verwaltung, statt.
Bei der Besprechung kam für alle Seiten überraschenderweise heraus, dass die eigentlich vertraulichen Planungen der Regionalregierung, auch wenn diese bis jetzt noch nicht abgeschlossen sind, schon vorab einigen Großinvestoren wie RWE, Energiekontor und Rhein-Energie bekannt geworden sind. Diese hatten darauf – ohne Rücksprache mit Bürgermeister und Verwaltung – auch schon Ende März und Anfang April parallel die Eigentümer dieses voraussichtlichen Gebietes zu Info-Veranstaltungen eingeladen. Während diesen Veranstaltungen wurden dann auch schon Angebote mit konkreten Pachtzahlungen gemacht und sogar entsprechende Verträge zur Unterschrift vorgelegt.
Die Besitzstrukturen des Gebietes
Die Interessengemeinschaft Glessen Autark hat an diesen Veranstaltungen der Investoren teilnehmen können.
Beim Vergleich der Verträge wurde den Eigentümern rasch die Komplexität der verschiedenen Angebote klar und ein Großteil der Eigentümer bevollmächtigte daher die Interessengemeinschaft, wegen Ihrer Kenntnisse zu den technischen und wirtschaftlichen Vertragsbestandteilen, für sie eine optimale Vertragsgrundlage zu erstellen und mit den potenziellen Investoren zu verhandeln.
Das Gebiet, das in einem erweiterten Flächennutzungsplan für eine Nutzung von Windenergie voraussichtlich mit aufgenommen werden soll, hat eine Größe von ca. 170 Hektar (ha), und besteht aus ca. 249 Flurstücken verschiedenster Größe und Formen, die ca. 101 Parteien (davon 53 Mehrfachbesitzer wie Erbengemeinschaften) gehören. Viele der ehemals großen Flächen sind in früherer Zeit durch Vererbung sehr häufig zerstückelt und in „streifenförmige“ zerteilt worden. So haben nur noch einige der Grundstücke die Größe, um auf Ihnen ein Windrad mit allen wesentlichen Bestandteilen zu installieren. Bei den meisten Standorten braucht man dagegen mehrere nebeneinanderliegende Flächen von in der Regel verschiedenen Eigentümern.
Flächenanforderungen von Windrädern
Ein Windrad hat im Grunde sehr geringe Anforderungen an Fläche, insbesondere für solche, für die eine andere Nutzung nicht mehr möglich ist. Zum einen benötigt man eine vergleichsweise kleine, in der Regel kreisförmige Fläche für das Betonfundament von ca. 15 m Radius (ca. 706 m² oder 0,07 ha) um den Turmmittelpunkt. Zum anderen wird eine in der Regel mit Schotter befestigte Kranstandfläche neben dem Windrad für Errichtung und eventuelle spätere Reparaturen benötigt, typischerweise ein Rechteck von ca. 50x30m, also 1500 m² oder 0,15 ha. Je nach vorhandener Infrastruktur werden dann gegebenenfalls noch zusätzlich Flächen für Wege benötigt, oder vorhandene Wege müssen in den Kurven verbreitert werden. Alle diese Flächen können während der Laufzeit nicht für normale landwirtschaftliche Zwecke genutzt oder verpachtet werden.
Zwar weiterhin für landwirtschaftliche Zwecke nutzbar, aber wegen der Nutzung des Luftraumes darüber auch mit Einschränkungen belegt, ist eine weitere kreisförmige Fläche mit Radius der Rotorblattlängen, also bei modernen Anlagen ein Kreis von 85-87 m Radius (ca. 2,4 ha) um das Windrad herum. Dieses Gebiet kann während des Betriebes wegen des sich drehenden Rotors von diesem „überstrichen“ werden. Für diese Einschränkungen ist ebenfalls ein Teil der Pacht als Kompensation gedacht, denn auch eine solche Nutzung bedarf ja der Zustimmung der Eigentümer.
Außerdem entstehen in der Umgebung eines Windrades – insbesondere in der Hauptrichtung des Windes – Turbulenzen, und in den Turbulenzbereichen dürfen deswegen keine weiteren Windräder gebaut werden, weil sie über die Jahre durch Turbulenzen beschädigt werden könnten. So ist es auch nur fair, wenn die Pacht der Anlagen nach einem gewissen Schlüssel an alle Grundstückseigentümer verteilt wird.
Es ist leicht nachvollziehbar, dass unter diesen Bedingungen eine solche Windparkplanung selbst für professionelle Investoren ein sehr komplexer Prozess wird, zumal außer den technischen Randbedingungen auch die Interessen der verschiedenen beteiligten Gruppen und deren sozialen Umfeld zu berücksichtigen sind. Da nun auch schon mehrere Investoren aufgetreten sind, scheint eine Moderation sinnvoll.
Glessen Autark moderiert zwischen Investoren und Grundeigentümer
Bisher sind sowohl Investoren aufgetreten, die offen allen Grundbesitzern gleichartige Pachtverträge angeboten haben, aber die sich in Ihren komplexen Angeboten stark unterscheiden, als auch Investoren, die hinter den Kulissen nur mit einzelnen Eigentümern verhandeln. Für den Einzelnen ist es ziemlich schwer bis fast unmöglich, die Feinheiten und Fallstricke aus den Angeboten zu sehen. Eigentlich würde in solch einem Fall es am besten sein, wenn sich die Grundbesitzer zusammentun würden und während der Verhandlung mit den Investoren sich von einer unabhängigen dritten Partei vertreten zu lassen.
Deswegen hat die Interessengemeinschaft Glessen Autark sich bereit erklärt, die Interessen möglichst vieler dieser Besitzer und Besitzgemeinschaften zu vertreten, um gezielt die Gespräche mit den Investoren zu führen und auch die Interessen Dritter wie die der betroffenen Bürger mit in die Gespräche aufzunehmen.
In solcher Situation, die es ja in der Bundesrepublik in anderen Regionen früher schon gegeben hat, hatte sich ein sogenanntes „Pooling“ bewährt, was zudem auch den sozialen Frieden unter den Beteiligten bewahrt.
Die Investoren schütten dazu eine bestimmte Summe an Pachtzahlungen für die Windenergieanlagen aus, die dann unter den Besitzern nach einem bestimmten Schlüssel auf die betroffenen Flächen verteilt wird. So könnte man z.B. 15 % der Summe für die Anteile ausschütten, die während der Standzeit der Windräder durch Betonfundamente nicht anders genutzt werden können, so wie weitere 15 % der Anteile für die vom Rotor überstrichenden Gebiete. Der Rest könnte gleichmäßig über die Anteile an der Gesamtfläche (Poolanteil) verteilt werden.
Was beabsichtigt Glessen Autark damit?
Natürlich macht die Interessengemeinschaft das auch mit einem bestimmten Ziel. Wir sind überzeugt davon, dass die Akzeptanz einer solchen massiven Baumaßnahme nur unter Einbeziehung und Beteiligung aller betroffenen Bürger gehen kann.
Die Investoren wissen ganz genau, dass ein solcher Windpark natürlich für Betreiber und Besitzer attraktive Gewinne erzielen kann. Einzelne Personen dagegen können schwerlich eine solche Millioneninvestition selbst aufbringen, aber in Gemeinschaft können viele Bürger, die sich zusammentun, es genauso schaffen.
Dieses wird sogar ausdrücklich durch das Bürgerenergiegesetz von NRW angeregt und gefördert. Daher ist das Modell der Bürgerwindenergieanlagen etwas, das die Interessengemeinschaft anstrebt.
In diesem Fall können die Bürger aus der Umgebung des Windparks sich mit Anteilen an dem Windrad „einkaufen“ und werden Miteigentümer, die dann auch entsprechend an den erzielten Gewinnen beteiligt sind. Eine solche Investition ist nachhaltiger, als das Geld auf der Bank liegen zu haben, denn diese Investition ist ja mit konkretem Gegenwert verbunden, der nicht durch die Inflation leicht aufgefressen wird.
Selbst die Bürger, die mangels eigener Vermögen nicht selbst Geld investieren können, sollen von einem Bürgerwindpark Vorteile haben, zum Beispiel durch günstigere Stromtarife sobald die entsprechenden schon geplanten gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind.
Für alles das wird sich Glessen Autark starkmachen und nach will deshalb ein Teil des Windparks als Bürgerwindenergieanlagen errichten und betreiben.