Vorrangflächen veröffentlicht: Ein wichtiger Schritt für unsere Bürgerwindparks

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer, liebe Interessierte,

nach der letzten Mitteilung im August 2024 möchten wir Ihnen heute ein umfassendes Update zu den Entwicklungen rund um unsere geplanten Bürgerwindparks auf der Glessener Höhe und im Vorfeld geben. Die vergangenen Monate waren geprägt von internen Verhandlungen und behördlichen Prozessen, über die wir aufgrund vertraglicher Vereinbarungen (NDA) nicht fortlaufend berichten konnten. Nun können wir wieder informieren.

1. Veröffentlichung der Vorrangflächen
Wie bereits mehrfach angekündigt, hat die Bezirksregierung Köln am 12. Januar 2025 die sogenannten Vorrangflächen für Windenergieanlagen (WEA) im Raum Bergheim offiziell veröffentlicht (1. Offenlegung). Die Ortsbürgermeisterin von Glessen Anne Keller hatte in Ihrem Newsletter vom 25.1.2025 darüber berichtet und auf die Möglichkeit hingewiesen, dass bis zum 13.02.2025 jeder Bürgerin oder jeder Bürger die Möglichkeit hat, dazu auf der Homepage der Bezirksregierung Köln Stellung zu nehmen. Sie hatte auch einer Karte beigefügt, auf der die für die Windkraftnutzung priorisierten Gebiete in der Nähe von Glessen skizziert werden:

2. Betroffene Gebiete und unser Engagement
In der veröffentlichten Karte sind zwei für uns relevante Gebiete ausgewiesen:

  • BM_01: Das große Gebiet (ca. 172 ha) zwischen Büsdorf, Fliesteden, Glessen und Oberaußem.
  • BM_06: Die Glessener Höhe, unser ursprüngliches Herzensprojekt für einen Bürgerwindpark mit vier Anlagen.

3. Stand der Einwendungen und nächste Schritte
Mit der 1. Offenlegung der Flächen war eine Einspruchsfrist für Bürger verbunden, die am 13. Februar 2025 endete. Im Rahmen dieser Offenlegungen sind für alle diese Gebiete im Regierungsbezirk Köln 2500 Eingaben gemacht worden (https://www.bezreg-koeln.nrw.de/oeffentliche-auslegung-des-planentwurfs-des-sachlichen-teilplan-erneuerbare-energien-beendet-2500)

  • Zu BM_01 sind uns Einsprüche zur geplanten Größe der Fläche und der daraus resultierenden Anzahl an Windkraftanlagen bekannt.
  • Welche Einsprüche speziell zur Glessener Höhe (BM_06) eingereicht wurden, ist uns nicht im Detail bekannt.

Die Bezirksregierung wertet nun alle fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen aus. Dieser Prozess kann zu einer überarbeiteten Offenlegung führen, bevor der Regionalrat die Gebiete endgültig beschließt und für die Bebauung freigibt. Konkrete Termine für diese Beschlüsse sind derzeit nicht öffentlich bekannt. Wir beobachten den Prozess aufmerksam.

4. Unsere Position und Planung
Wir halten weiterhin an unserer Vision fest, die Energiewende in Bürgerhand voranzutreiben:

  • Für das Gebiet BM_01 haben wir uns nach intensiven Verhandlungen mit der RWE im vergangenen Jahr darauf geeinigt, dass Glessen Autark im Falle der endgültigen Freigabe des Gebiets zwei der geplanten Windkraftanlagen übernehmen und als Bürgerwindpark betreiben wird. Dies war ein wichtiger Erfolg für unsere Interessengemeinschaft.
  • Für unser Stammprojekt auf der Glessener Höhe (BM_06) arbeiten wir kontinuierlich an der Umsetzung.

Wir danken Ihnen für Ihre Geduld und Ihr anhaltendes Interesse. Sobald es neue, verbindliche Beschlüsse der Behörden gibt, werden wir Sie umgehend informieren.

Ihre Interessengemeinschaft Glessen Autark

Was passiert jetzt nach der Sommerpause?

Treffen mit Bürgermeister und Verwaltung

Glessen Autark trifft sich am 20.8.2024 zum 3. Mal mit dem Bürgermeister und Mitarbeitern aus der Verwaltung, um die Entwicklung des Vorranggebietes Büsdorf-Glessen zu besprechen.

Ziel ist es zu verstehen, was die Stadt hier im Einzelnen plant, zum Beispiel, ob die Stadt in Erwägung zieht, selbst am Windpark Anteile zu erwerben. Das Gesetz verpflichtet Betreiber neuer Windenergieanlagen, Gemeinden, in denen die Anlagen errichtet werden sollen, sowie grenznahen Nachbargemeinden, individuelle Beteiligungsmöglichkeiten anzubieten. Wie das im Detail aussieht, ist Verhandlungssache. Da das Ziel von Glessen Autark ist, dass ein Teil der Anlagen als Bürgerwindenergieanlagen den Bürgern gehört und wir diesen Prozess auch auszugestalten bereit sind, möchten wir so früh wie möglich mit entsprechenden Vertretern der Stadt Kontakt aufnehmen und unsere Vorschläge präsentieren.

Weitere Treffen mit Investoren

Wir werden auch weitere Gesprächstermine mit Investoren haben, um die Möglichkeiten von Bürgerwindparkanlagen zu besprechen. Dadurch, dass uns ein Teil der Eigentümer eine Handlungsvollmacht erteilt haben, ließen sich schon allein auf den dazugehörigen Flächen bereits eine Zahl von WEA in dem Gebiet realisieren, selbst wenn es sich nicht um den Großteil der Fläche handelt. Daher besteht schon eine gute Verhandlungsmöglichkeit für diese Gespräche auf Augenhöhe.

Beirat der bevollmächtigenden Eigentümer gegründet

Gründungssitzung am 17.7.2024

Während der zweiten Eigentümerversammlung am 13.6.2024 wurden aus der Gruppe der vertretenden Eigentümern mögliche Kandidaten für einen Beirat benannt und am 17.7.2024 von Glessen Autark in das Büro im Berghof zur Gründungssitzung des Beirates eingeladen. 3 der 4 Eingeladenen konnten persönlich anwesend sein, eine vierte Person mit Wohnort Rheinland-Pfalz nahm via Zoom an der Sitzung teil.

Somit konstitutionalisierte sich der Beirat mit 4 Personen, wobei die Details der Satzung des Beirates noch im Detail auszuarbeiten ist. Die wesentliche Aufgabe des Beirates wird in der Vermittlung zwischen der Interessengemeinschaft Glessen Autark und den Eigentümern liegen. Zudem hat der Beirat auch das Recht, in die Details der Planungsvorgänge einzusehen.

Planung zum Windpark zwischen Büsdorf und Glessen nimmt Fahrt auf

Was ist passiert?

Wie wir schon früher berichtet haben, sind ohne Rückversicherung bei der Stadt einige Großinvestoren aktiv geworden und haben bereits vorzeitig mit Besitzern von Grundstücken im Gebiet, welches von der Regionalregierung voraussichtlich noch in diesem Jahr als eine Konzentrationsfläche bekannt gegeben werden könnte, Kontakt aufgenommen.

An alle diese Eigentümer haben sich sowohl RWE, Energiekontor und RheinEnergie gewandt. Die zugehörigen Informationsveranstaltungen fanden im Zeitraum vom 4.4.2024 und 21.5.2024 statt und den Eigentümern wurden die Planungen für das Gebiet vorgestellt. Dabei wurden auf dem Gebiet beispielhaft zwischen 10 und 13 Windenergieanlagen (WEA) geplant und auf dieser Basis wurden die sich daraus ergebenden möglichen jährliche Energie-Erträge vorgestellt sowie die Spanne der möglichen Nutzungsentgelte genannt, die nach verschiedenen Schlüsseln über die Eigentümer verteilt würden. Es wurden sogar schon Nutzungsverträge zur Unterschrift vorgelegt.

Zusätzlich zu diesen drei sichtbar agierenden Investoren sind aber auch noch mindestens weitere drei Investoren eher diskret im Hintergrund aktiv, die sich nur an handverlesene Eigentümer wenden und diesen dann exklusive Angebote vorstellen. Zu diesen verdeckten Angeboten ist es natürlich schwer, Einschätzungen abzugeben.

Glessen Autark unterstützt Eigentümer

Der Vergleich der uns vorgelegten Angebote zeigte, dass diese inhaltlich komplex und zudem – trotz gleichartiger Anlagengrößen – aber auch zahlen- und inhaltsmäßig recht unterschiedlich ausgefallen waren, was sie für Nichtexperten kaum vergleichbar macht.

Um hier Hilfestellung zu geben, hat Glessen Autark am 18.4.2024 ebenfalls die Eigentümer ins Glessener Pfarrheim eingeladen und ihnen angeboten, diesbezüglich Hilfestellung zu geben und – wenn gewünscht – auch den Verhandlungsprozess mit den Anbietern zu moderieren und zu koordinieren. Die Angebote sollten dazu durchleuchtet und im Einzelnen verglichen und die Ergebnisse dann den Eigentümern in einer gesonderten Session in verständlicher Form vorgetragen werden. Das wurde von den anwesenden Eigentümern bzw. Ihren Vertretern grundsätzlich begrüßt und dankbar angenommen.

Nach einem Monat wurden die Eigentümer zu einer zweiten Veranstaltung von Glessen Autark am 14.6.2024 wieder ins Pfarrheim in Glessen eingeladen und die Ergebnisse der Analyse vorgestellt. Gleichzeitig wurde vorgeschlagen, welche Teile der bisher bekannten, verschiedenen Angebote zu einem Gesamtangebot kombiniert und weiterverfolgt werden sollten.

Ziel Bürgerwindenergieanlagen

Glessen Autark schlug auch vor, dass dabei auch ein Teil von etwa 2 – 3 dieser möglichen Anlagen im Windpark unabhängig vom Investor auf jeden Fall als Bürgerwindenergieanlagen errichtet und betrieben werden sollen, was sich auch positiv hinsichtlich einer Zustimmung der breiten Masse der betroffenen Bevölkerung bemerkbar machen würde. Dieser Vorschlag wurde von einer großen Gruppe der Eigentümer angenommen.

Handlungsvollmacht und Beirat

Auf Vorschlag eines der anwesenden Vertreter wurde die Idee aufgenommen, aus dem Kreis dieser Eigentümer einen Beirat zu gründen, der dann die Verbindung zwischen den Eigentümern und der Interessengemeinschaft Glessen Autark aufrechterhält.

Um überhaupt diesbezüglich im Namen der Eigentümer Verhandlungen mit den Investoren führen zu können, bedarf es einer schriftlichen Handlungsvollmacht für Glessen Autark, die zum großen Teil gleich während oder nach der Veranstaltung am 14.6.2024 erteilt wurden. Ein weiterer Teil erteilte dann in den Tagen nach der Veranstaltung diese Erklärung auf dem Postweg.

Verteilung der Nutzungsentgelte

Ein ebenfalls mehrfach diskutierter Punkt war und ist die faire Verteilung der Nutzungsentgelte. Planungsprozesse für Windparks sind hochdynamische Vorgänge, denn die Standorte lassen sich gar nicht im Voraus zu 100 % konkret festlegen, da sie von vielen Nebenbedingungen abhängig sind. Außer Lärmschutzbestimmungen und gesetzlich Mindestabstände zu bewohnten Gebieten müssen auch zwischen den Anlagen größenabhängige sogenannte Turbulenzabstände eingehalten werden, was verhindern soll, dass Turbulenzen einer WEA andere beschädigt oder während der Standzeiten über Gebühr belastet.

Diese benötigte Flexibilität der Planer ist ein zweischneidiges Schwert, denn wenn die Nutzungsentgelte in erster Linie schwerpunktmäßig auf dem dedizierten Standort der WEA konzentriert sind, ist es zwar schön für diesen einen Eigentümer, denn so erhält er den Großteil dieser Zahlungen, aber es birgt ein hohes Risiko. Minimale Planungsunterschiede können dann dafür sorgen, dass die WEA beim Bau letztlich 50 m daneben errichtet werden müssen, was bei den schmalen Grundstücken im Gebiet leicht dazu führen kann, dass jemand ganz anderes den Großteil der Nutzungsentgelte bekommt. Hier liegen „Himmelhochjauchzend“ und „zu Tode betrübt“ eben sehr dicht beieinander.

Aus Fairness untereinander und für den Frieden unter den Grundbesitzern ist es unter diesen Umständen wesentlich weiser, die Nutzungsentgelte nur zu einem kleinen Teil nach dem konkreten Standort und zu einem größeren Teil nach einem gewissen Schlüssel über die Flächen aller Besitzern, je nach ihrem Flächenanteil im Gebiet des Windparks, verteilt werden. Diese Verteilung wird als Poolmodell bezeichnet.

Gespräch mit Großgrundbesitzern

Die Verteilung der Flurstücke in dem geplanten Gebiet ist allerdings sehr inhomogen. Die insgesamt 226 Flurstücken des ca. 168 ha großen vorgestellten Gebietes gehören insgesamt 69 verschiedenen Besitzern bzw. Besitzergemeinschaften, wobei der größte Besitzer allein schon 15,65 % Anteil am ganzen Gebiet hat. Den Top 10 der Besitzer (zu der wegen enthaltener Straßen und Wälder auch die Stadt Bergheim mit einem Anteil von 6 % gehört) decken zusammen schon allein 57,2 % der Fläche des mutmaßlichen Konzentrationsgebietes. Eine Verteilung der Nutzungsentgelte über alle bedeutet aber in der Regel für Besitzer dieser großen Grundstücke, dass sie vermutlich weniger bekämen, als das Geld, was sie nach dem Poolmodell bekämen.

Daher hat Glessen Autark auch separat mit diesen Großgrundbesitzern das Gespräch gesucht, damit eine für alle Beteiligten akzeptable Regelung gefunden werden kann. Es wurde dabei versucht festzustellen, welcher Verteilungsschlüssel auch von dieser Gruppe akzeptiert werden kann, damit ein Konsens für alle gefunden wird.

Glessen Autark stellt Bürgerantrag zur Windkraftnutzung auf der Glessener Höhe

Isolierte Positiv Planung

Windenergieanlagen und Windparks dürfen in Deutschland nur in Konzentrationsflächen errichtet werden, also Gebieten, deren Flächennutzungspläne diese Nutzung auch ausdrücklich vorsieht. Zwecks Beschleunigung über eine Zentralisierung des Planungsprozesses hat die Landesregierung NRW die Planung aus den Händen der Städte und Gemeinden weg in die Verantwortung der Regionalregierung gelegt.

Trotzdem haben die Städte und Gemeinden noch die Möglichkeit, ggf. Erweiterungen vorzunehmen, auch wenn schon eine Konzentrationsflächenplanung besteht oder geplant wird, und das, ohne dass der gesamte Vorgang neu aufschnürt werden muss und sich dadurch verzögert: Gesetzlich normiert ist diese Möglichkeit in § 249 Abs. 1 BauGB als „isolierte Positivplanung“ (https://www.windindustrie-in-deutschland.de/fachartikel/isolierte-positivplanung-vom-exoten-zum-schnellstarter)

Warum macht GA das?

Mit Bekanntwerden der Pläne für die Ausweisung des neuen Gebietes zwischen Büsdorf und Glessen hatten wir auch erfahren, dass das von favorisiertem Gebiet der Glessener Höhe nicht in den Planungen für Windenergieanlagen bei der Regionalregierung enthalten ist, obwohl die LANUV Studie früher das Gebiet ebenfalls als geeignet klassifiziert hatte. Damit dieses Gebiet trotzdem auch beplant werden kann, hat Glessen Autark mit der Verwaltung Kontakt aufgenommen und erfragt, was man diesbezüglich tun könnte. Es wurde uns geraten, diesbezüglich einen Bürgerantrag bei der Verwaltung der Stadt zu stellen, was auch am 4.5.2024 gemacht wurde.

Wie geht es weiter

Zunächst wird nun der Hauptausschuss für Bürgeranträge über Annahme oder Ablehnung unseres Antrags entscheiden, und ihn dazu einem Arbeitsausschuss zuweisen. Die nächstmögliche Sitzung dafür ist am 3.9.2024 um 19:00 Uhr.

Glessen Autark präsentiert Pläne vor der CDU Fraktion

Der lange Weg

Die Interessengemeinschaft Glessen Autark hatte schon am 11.5.2024 in Glessen mit Unterstützung der Glessener Ortsbürgermeisterin Anne Keller zu einer Bürgerversammlung im Pfarrhaus in Glessen eingeladen, um Ihre Pläne hinsichtlich der Errichtung eines Bürgerwindparks im Stadtgebiet von Bergheim, vorzugsweise auf der Glessener Höhe, vorzustellen.

Um auch in verschiedenen anderen Stadtteilen einen ähnlichen Vortrag halten zu können und gleichzeitig möglichst viele Mitglieder im Rat der Stadt zu informieren, hatten wir uns schriftlich an alle Fraktionen im Rat der Stadt gewandt und angeboten, einen ähnlichen Vortrag vor den Fraktionen und gegebenenfalls als Bürgerversammlungen in den anderen Stadtteilen zu halten. Wir versprachen uns zum einen, damit alle Ratsmitglieder und Bürger auf einen ähnlichen Wissensstand zu heben und natürlich auch Unterstützung bei dem Projekt.

Leider war die Resonanz der Fraktionen nicht wie vorgestellt, bisher hat nur die Fraktion der Grünen unsere Einladung am 2.6.2023 angekommen und der Vortrag wurde vorgestellt.

Verzögerung durch Bürgerbefragung

Die Fraktion der CDU gab uns auf Nachfrage bekannt, man wolle zunächst eine Bürgerbefragung „Akzeptanz von erneuerbaren Energien im Bergheimer Stadtgebiet“ abwarten, die für den Herbst 2023 geplant war. Diese wurde dann im Oktober / November 2023 als eine repräsentative Stichprobe mit 7.000 Personen aus dem gesamten Bergheimer Stadtgebiet nach Ortsteilen und Alter gezogen. 1.472 Menschen beantworteten entweder digital oder schriftlich den Fragebogen, was einer Quote von 21 Prozent entspricht.

Die Ergebnisse wurden dann am 31.01.2024 vom Vorstand des beauftragten Institutes Herrn Andreas Abbing in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Klima, Umwelt und Mobilität vorgestellt. Erfreulicherweise waren die Ergebnisse vergleichbar zu den Ergebnissen einer ähnlichen Forsa-Umfrage, die schon Anfang 2023 mit bundesweiter Beteiligung veröffentlicht wurde, nämlich dass eine Mehrheit der Bevölkerung eine Notwendigkeit der verstärkten Nutzung von erneuerbaren Energien sieht und dieser auch im eigenen Stadtgebiet positiv aufgeschlossen ist.

Vortrag am 24.4.2024


Nachdem wir inzwischen unser Angebot an die Fraktionen erneuert hatten, wurde Glessen Autark für den 24.04.2024 von der CDU-Fraktion eingeladen den Vortrag zu Beginn der Fraktionssitzung zu halten. Die anschließenden Diskussionen zeigte die Vielfalt der Meinungen innerhalb der verschiedenen Fraktionsteilnehmer. Die Idee eines Bürgerwindparks wurde grundsätzlich positiv aufgenommen.

Leider hat sich bisher keiner der anderen angesprochenen Fraktionen für unser Vortragsangebot interessiert.

Bereits vor dem Vortragstermin hatte sich abgezeichnet, dass sich mit Erweiterung des Flächennutzungsplanes auf ein Gebiet zwischen Büsdorf im Norden und Glessen im Süden auch weitere Möglichkeiten für Bürgerwindparks ergeben könnten. Zusätzlich zu den Plänen der Glessener Höhe wird Glessen Autark auch die Möglichkeiten für Bürgerwindenergieanlagen auf diesem Gebiet prüfen.

Newsletter „Post aus Glessen – Planung, Umwelt, Mobilität“

Hier ein Auszug aus dem Newsletter vom 30.4.2024, versendet von Anne Keller, Ortsbürgermeisterin von Glessen, der hier in Auschnitten noch einmal abgedruckt wird

Planung, Umwelt, Mobilität

Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Newsletter heute befasst sich mit dem Ausbau der Windenergie und dem Lärmaktionsplan in Bergheim. Zugegeben, er ist etwas schwere Kost.  Deshalb möchten wir Sie gerne noch einmal auf das Maifest heute auf dem Dorfplatz erinnern. Dort haben wir alle die Gelegenheit, uns zwanglos mit etwas leichteren Themen auszutauschen.

Windenergieausbau in Bergheim
Wie geht es weiter?

Nichts ist so beständig wie die Veränderung. Dieser Spruch bewahrheitet sich derzeit mal wieder, wenn es um den Windenergieausbau in Bergheim geht.

Schauen wir kurz zurück:

2016/17 – änderte die Kreisstadt Bergheim ihren Flächennutzungsplan und legte 7 Konzentrationszonen in vier Windparks fest. Damit waren die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Steuerrung von Windenergie auf 1,8 % der Fläche im Stadtgebiet gegeben.

2022 – verabschiedeten Bundestag und Bundesrat das „Windenergie-an-Land-Gesetz“. Bis 2032 muss jedes Bundesland 1,8 % seiner Fläche für Windenergieanlagen zur Verfügung stellen.
Für Bergheim bedeutete dies: Das Ziel haben wir schon erreicht!

2023 – legte die Landesregierung NRW fest, diese 1,8 % der Landesfläche bereits bis 2025 bereitzustellen. Dafür müssen die Regionalpläne angepasst werden. Für die Planungsregion Köln wurden 2,13 % der Fläche eingeplant.

Aktuelle Entwicklung

Aktuell befasst sich die Bezirksregierung Köln mit der Neuaufstellung des Regionalplans – Teilplan Erneuerbare Energien. Im Vorentwurf ist für Bergheim eine Flächeninanspruchnahme von rund 6 % vorgesehen – unter anderem ein recht großer Bereich zwischen den Ortslagen Glessen, Fliesteden, Büsdorf und Oberaußem. Nicht im Vorentwurf enthalten ist die Glessener Höhe.

Voreilige Aktionen von Energieunternehmen

Für Unruhe sorgen derzeit diverse Energieunternehmen, die auf Basis des Vorentwurfs – ohne Absprache mit dem Bürgermeister und der Bergheimer Verwaltung – Grundstückseigentümer und Landwirte zu Informationsveranstaltungen einladen und diesen bereits Vertragsentwürfe aushändigen. Es ist jedoch völlig unklar, ob die vorgestellten oder vielleicht doch noch andere Flächen am Ende überhaupt in dieser Form und Größe im Entwurf, erst Recht im endgültigen Regionalplan erscheinen werden.

Bleibt es beim Zeitplan?

Der endgültige Entwurf – so der Plan – soll dem Regionalrat Ende Juni 2024 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Danach erfolgt die Offenlage der Planunterlagen für die Kommunen und die Öffentlichkeit und die Möglichkeit zur Stellungnahme. Im 1. oder 2. Quartal 2025 könnte der Teilplan Rechtskraft erhalten.

Soweit – so gut – hätte der BUND nicht gegen den Landesentwicklungsplan geklagt und das Oberverwaltungsgericht Münster dem Normenkontrollantrag nicht stattgegeben. Nun muss der Teilplan Erneuerbare Energien erst noch entsprechend angepasst werden.

Und es bewahrheitet sich mal wieder: Nichts ist so beständig wie die Veränderung.
Selbstverständlich halten wir Sie auf dem Laufenden und informieren Sie, sobald der Entwurf offengelegt und eine Stellungnahme möglich wird.

Technische Beigeordnete der Verwaltung zu Besuch bei Glessen Autark

Bei unserem Treffen am 20.3.2024 mit dem Bürgermeister der Stadt Bergheim Herrn Volker Mießeler und auch einigen Vertretern der Verwaltung war ja bekanntgeworden, dass ein neues Gebiet für die Nutzung der Windkraft südlich von Büsdorf ausgewiesen wird. Wir haben daraufhin die Vertreter der Verwaltung zu einer Besichtigung des neuen Gebietes eingeladen.

Glessen Autark hat mit der Hilfe von Dr. Peter Pütz kurzfristig am 22.4.24 eine Fahrt mit einem großen Umzugsanhänger hinter einem Trecker organisieren können, und so sind wir kurzfristig das ganze Gebiet mit 11 Personen abgefahren, damit sich alle einen „Live“-Eindruck verschaffen könnten, was diese Planungen im einzelnen bedeuten.

Besichtigungsfahrt auf dem möglichen Gebiet südlich Büsdorf


Anschließend wurde im Büro im Berghof die verschiedenen Punkte diskutiert.

Erste Aktivitäten

Vorplanung eines Bürgerwindparks auf der Glessener Höhe

Um einen Bürgerwindpark auf dem bevorzugten Standort der Glessener Höheerstellen zu können, hatte die Planungsgesellschaft schon im ersten Quartal 2024 mit dem Besitzer der Ländereien einen Pachtvertrag ausgearbeitet und vorbehaltlich der Realisierbarkeit auch unterzeichnet.

Der Standort wird aufgrund seiner Höhenlage als sehr „windhöffig“ eingestuft (Fachausdruck für Ort mit gutem Windpotential, https://www.duden.de/rechtschreibung/Windhoeffigkeit).

Auch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) hatte diese Fläche auch als geeignet aufgeführt. Zur Steigerung der Effizienz und Beschleunigung des Planungsprozesses für den Windenergieausbau hat die Landesregierung NRW die Planungen aus den Händen der Städte und Gemeinden (hier Stadt Bergheim) in die Hände der Regionalregierung übertragen, die jetzt die Planungen abschließt.

Allerdings wurde aus uns nicht nachvollziehbaren Gründen genau diese Fläche der Glessener Höhe, die früher noch als Potenzialfläche geführt wurde, nicht von der Regionalregierung in die aktuellen Planungen berücksichtigt.

Die Planungsgesellschaft bemüht sich jetzt darum, dass dieses nachträglich korrigiert wird. Sie hat dazu am 4.5.24 einen Bürgerantrag gestellt, um nach § 24 GO NRW dieses Gebiet mittels der „isolierten Positivplanung“ in den Flächennutzungsplan mit aufzunehmen. Das kann der Stadtrat der Stadt Bergheim ohne Zustimmung der Regionalregierung beschließen. Die erste Sitzung, an der das verhandelt wird, ist für den 3.9.2024 geplant.

Planungen für Fläche Büsdorf – Fliesteden – Glessen – Oberaußem

Da die schon im Mai 2023 gestellten Anfragen zu den Planungen des Flächennutzungsplanes für regenerative Energiegewinnung bei der Verwaltung der Stadt Bergheim unbeantwortete geblieben waren, haben wir als inzwischen gegründete Planungsgesellschaft um einen Termin beim Bürgermeister nachgesucht. Der Termin fand am 20.3.2024 zwischen Vertretern Initiative Glessen Autark und dem Bürgermeister von Bergheim, Volker Mießeler sowie einem Stab aus der Verwaltung, statt.

Bei der Besprechung kam für alle Seiten überraschenderweise heraus, dass die eigentlich vertraulichen Planungen der Regionalregierung, auch wenn diese bis jetzt noch nicht abgeschlossen sind, schon vorab einigen Großinvestoren wie RWE, Energiekontor und Rhein-Energie bekannt geworden sind. Diese hatten darauf – ohne Rücksprache mit Bürgermeister und Verwaltung – auch schon Ende März und Anfang April parallel die Eigentümer dieses voraussichtlichen Gebietes zu Info-Veranstaltungen eingeladen. Während diesen Veranstaltungen wurden dann auch schon Angebote mit konkreten Pachtzahlungen gemacht und sogar entsprechende Verträge zur Unterschrift vorgelegt.

Die Besitzstrukturen des Gebietes

Die Interessengemeinschaft Glessen Autark hat an diesen Veranstaltungen der Investoren teilnehmen können.  

Beim Vergleich der Verträge wurde den Eigentümern rasch die Komplexität der verschiedenen Angebote klar und ein Großteil der Eigentümer bevollmächtigte daher die Interessengemeinschaft, wegen Ihrer Kenntnisse zu den technischen und wirtschaftlichen Vertragsbestandteilen, für sie eine optimale Vertragsgrundlage zu erstellen und mit den potenziellen Investoren zu verhandeln.

Das Gebiet, das in einem erweiterten Flächennutzungsplan für eine Nutzung von Windenergie voraussichtlich mit aufgenommen werden soll, hat eine Größe von ca. 170 Hektar (ha), und besteht aus ca. 249 Flurstücken verschiedenster Größe und Formen, die ca. 101 Parteien (davon 53 Mehrfachbesitzer wie Erbengemeinschaften) gehören. Viele der ehemals großen Flächen sind in früherer Zeit durch Vererbung sehr häufig zerstückelt und in „streifenförmige“ zerteilt worden. So haben nur noch einige der Grundstücke die Größe, um auf Ihnen ein Windrad mit allen wesentlichen Bestandteilen zu installieren. Bei den meisten Standorten braucht man dagegen mehrere nebeneinanderliegende Flächen von in der Regel verschiedenen Eigentümern.

Flächenanforderungen von Windrädern

Ein Windrad hat im Grunde sehr geringe Anforderungen an Fläche, insbesondere für solche, für die eine andere Nutzung nicht mehr möglich ist. Zum einen benötigt man eine vergleichsweise kleine, in der Regel kreisförmige Fläche für das Betonfundament von ca.  15 m Radius (ca. 706 m² oder 0,07 ha) um den Turmmittelpunkt. Zum anderen wird eine in der Regel mit Schotter befestigte Kranstandfläche neben dem Windrad für Errichtung und eventuelle spätere Reparaturen benötigt, typischerweise ein Rechteck von ca. 50x30m, also 1500 m² oder 0,15 ha. Je nach vorhandener Infrastruktur werden dann gegebenenfalls noch zusätzlich Flächen für Wege benötigt, oder vorhandene Wege müssen in den Kurven verbreitert werden. Alle diese Flächen können während der Laufzeit nicht für normale landwirtschaftliche Zwecke genutzt oder verpachtet werden.

Zwar weiterhin für landwirtschaftliche Zwecke nutzbar, aber wegen der Nutzung des Luftraumes darüber auch mit Einschränkungen belegt, ist eine weitere kreisförmige Fläche mit Radius der Rotorblattlängen, also bei modernen Anlagen ein Kreis von 85-87 m Radius (ca. 2,4 ha) um das Windrad herum. Dieses Gebiet kann während des Betriebes wegen des sich drehenden Rotors von diesem „überstrichen“ werden. Für diese Einschränkungen ist ebenfalls ein Teil der Pacht als Kompensation gedacht, denn auch eine solche Nutzung bedarf ja der Zustimmung der Eigentümer.

Außerdem entstehen in der Umgebung eines Windrades – insbesondere in der Hauptrichtung des Windes – Turbulenzen, und in den Turbulenzbereichen dürfen deswegen keine weiteren Windräder gebaut werden, weil sie über die Jahre durch Turbulenzen beschädigt werden könnten. So ist es auch nur fair, wenn die Pacht der Anlagen nach einem gewissen Schlüssel an alle Grundstückseigentümer verteilt wird.

Es ist leicht nachvollziehbar, dass unter diesen Bedingungen eine solche Windparkplanung selbst für professionelle Investoren ein sehr komplexer Prozess wird, zumal außer den technischen Randbedingungen auch die Interessen der verschiedenen beteiligten Gruppen und deren sozialen Umfeld zu berücksichtigen sind. Da nun auch schon mehrere Investoren aufgetreten sind, scheint eine Moderation sinnvoll.

Glessen Autark moderiert zwischen Investoren und Grundeigentümer

Bisher sind sowohl Investoren aufgetreten, die offen allen Grundbesitzern gleichartige Pachtverträge angeboten haben, aber die sich in Ihren komplexen Angeboten stark unterscheiden, als auch Investoren, die hinter den Kulissen nur mit einzelnen Eigentümern verhandeln. Für den Einzelnen ist es ziemlich schwer bis fast unmöglich, die Feinheiten und Fallstricke aus den Angeboten zu sehen. Eigentlich würde in solch einem Fall es am besten sein, wenn sich die Grundbesitzer zusammentun würden und während der Verhandlung mit den Investoren sich von einer unabhängigen dritten Partei vertreten zu lassen.

Deswegen hat die Interessengemeinschaft Glessen Autark sich bereit erklärt, die Interessen möglichst vieler dieser Besitzer und Besitzgemeinschaften zu vertreten, um gezielt die Gespräche mit den Investoren zu führen und auch die Interessen Dritter wie die der betroffenen Bürger mit in die Gespräche aufzunehmen.

In solcher Situation, die es ja in der Bundesrepublik in anderen Regionen früher schon gegeben hat, hatte sich ein sogenanntes „Pooling“ bewährt, was zudem auch den sozialen Frieden unter den Beteiligten bewahrt.

Die Investoren schütten dazu eine bestimmte Summe an Pachtzahlungen für die Windenergieanlagen aus, die dann unter den Besitzern nach einem bestimmten Schlüssel auf die betroffenen Flächen verteilt wird. So könnte man z.B. 15 % der Summe für die Anteile ausschütten, die während der Standzeit der Windräder durch Betonfundamente nicht anders genutzt werden können, so wie weitere 15 % der Anteile für die vom Rotor überstrichenden Gebiete. Der Rest könnte gleichmäßig über die Anteile an der Gesamtfläche (Poolanteil) verteilt werden.

Was beabsichtigt Glessen Autark damit?

Natürlich macht die Interessengemeinschaft das auch mit einem bestimmten Ziel. Wir sind überzeugt davon, dass die Akzeptanz einer solchen massiven Baumaßnahme nur unter Einbeziehung und Beteiligung aller betroffenen Bürger gehen kann.  

Die Investoren wissen ganz genau, dass ein solcher Windpark natürlich für Betreiber und Besitzer attraktive Gewinne erzielen kann. Einzelne Personen dagegen können schwerlich eine solche Millioneninvestition selbst aufbringen, aber in Gemeinschaft können viele Bürger, die sich zusammentun, es genauso schaffen.

Dieses wird sogar ausdrücklich durch das Bürgerenergiegesetz von NRW angeregt und gefördert. Daher ist das Modell der Bürgerwindenergieanlagen etwas, das die Interessengemeinschaft anstrebt.

In diesem Fall können die Bürger aus der Umgebung des Windparks sich mit Anteilen an dem Windrad „einkaufen“ und werden Miteigentümer, die  dann auch entsprechend an den erzielten Gewinnen beteiligt sind. Eine solche Investition ist nachhaltiger, als das Geld auf der Bank liegen zu haben, denn diese Investition ist ja mit konkretem Gegenwert verbunden, der nicht durch die Inflation leicht aufgefressen wird.

Selbst die Bürger, die mangels eigener Vermögen nicht selbst Geld investieren können, sollen von einem Bürgerwindpark Vorteile haben, zum Beispiel durch günstigere Stromtarife sobald die entsprechenden schon geplanten gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind.

Für alles das wird sich Glessen Autark starkmachen und nach will deshalb ein Teil des Windparks als Bürgerwindenergieanlagen errichten und betreiben.

Planungsgesellschaft gegründet

Wozu braucht man eine Planungsgesellschaft?

Um die Planungen für einen Bürgerwindpark durchführen zu können, bedarf es eines bestimmten rechtlichen Rahmens. Nur so wird es möglich, Verträge rechtsverbindlich abzuschließen, etwa Pachtverträge mit Grundeigentümern von geeigneten Standorten, die dann auch notariell bestätigt werden. Oder zum Aushandeln von Finanzierungen bei Banken. Für die Banken braucht man in der Regel auch Gutachten, wie Windgutachten oder sogar Windmessungen, die in Auftrag gegeben und dann vorfinanziert werden müssen. Dafür muss gegebenenfalls auch Risikokapital eingeworben werden, alles um die Planung in ein Stadium zu bringen, in der das Projekt dann umgesetzt werden kann.

Um all dieses vorzubereiten und zu ermöglichen, haben sich die inzwischen 6 aktiven Mitglieder der Initiative Glessen Autark sich Mitte Dezember 2023 die „Planungsgesellschaft zur Nutzung regenerativer Energien Glessen Autark UG (haftungsbeschränkt)“ gegründet und mit einem Grundstock aus eigenem Kapital vorfinanziert. Rechtlich gesehen handelt es sich bei einer UG um die „kleine“ Version einer GmbH, die mit einem kleineren Stammkapital auskommt und bei erfolgreichen Wirtschaften zur einer normalen GmbH anwächst (https://www.ihk.de/aachen/recht/rechtsinformationen/aktuelle-dokumente-zum-thema-recht/unternehmergesellschaft-607432).


Die gegründete Gesellschaft firmiert unter der Adresse:

Planungsgesellschaft zur Nutzung regenerativer EnergienGlessen Autark UG (haftungsbeschränkt)
Berghof 1
50129 Bergheim
Mail: info@glessenautark.de
Tel: 02238 / 945158

Wie geht es weiter?

Die Gesellschafter der Planungsgesellschaft sind überzeugt, dass es wegen der besonderen Lage und der Möglichkeiten es am sinnvollsten wäre, auf der obersten Ebene der Glessener Höhe einen Bürgerwindpark bestehend aus 3 – 4 Windenergieanlagen zu errichten. Deshalb wurden schon im Frühjahr 2024 die Verhandlungen mit dem Grundbesitzer der Fläche abgeschlossen und ein Pachtvertrag, vorbehaltlich möglicher Genehmigungen, ausgehandelt und abgeschlossen.

Als Nächstes muss dafür geworben werden, dass auch diese Fläche für die Nutzung von Windenergie freigegeben wird. Dazu werden die nächsten Schritte mit der Verwaltung der Stadt Bergheim aufgenommen. Diese hat – so wie wir es aus den ersten Gesprächen gelernt haben – die Planung der Ausweisung von Flächen auf Geheiß der Landesregierung durch die zuständige Regionalregierung in Köln ausgeführt wird. Die Stadt Bergheim kann nach Beschluß des Rates aber immer noch über ein als „isolierte Positivplanung“ bezeichnetes Instrument zusätzlich vergleichsweise kleine Gebiete wie die Glessener Höhe ausweisen.