In den letzten Monaten hat sich hinter den Kulissen viel getan. Ein wichtiger Meilenstein war die zweite Offenlegung des Regionalplans (der sachliche Teilplan „Erneuerbare Energien“).
Vom 07. Juli bis zum 07. August 2025 hatten Bürger und Gemeinden erneut die Gelegenheit, zu den Anpassungen Stellung zu nehmen. Die finalen Ergebnisse dieser Auslegung werden voraussichtlich am 19. Dezember 2025 offiziell veröffentlicht.
Da wir fest mit der Realisierung beider Gebiete rechnen, hat Glessen Autark bereits wichtige Weichen gestellt:
- Gründung der Betreibergesellschaften: Wir haben für beide geplanten Gebiete bereits die notwendigen Gesellschaften gegründet. Warum zwei? Das Gesetz begrenzt die Gesamtleistung für Bürgerwindparks pro Gesellschaft auf 18 MW. Um beide Flächen voll nutzen zu können, ist diese Aufteilung rechtlich notwendig.
- Windgutachten: Für die Standorte „Glessener Höhe“ sowie das Gebiet zwischen Glessen und Büsdorf haben wir Gutachten zur Windhöffigkeit in Auftrag gegeben. Diese ermitteln präzise, wie viel Wind wir für die Stromerzeugung ernten können.
- Netzanschluss: Ohne Einspeisung kein Strom im Netz. Die Anfrage für die Glessener Höhe liegt dem Netzbetreiber Westnetz bereits seit sechs Monaten vor – wir warten hier trotz Nachfassens noch auf Rückmeldung. Für den zweiten Windpark bereitet RWE den Antrag derzeit vor.
- Vorbereitung der Bürgerbeteiligung: Damit Sie sich später finanziell beteiligen können, muss ein Verkaufsprospekt nach dem Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) erstellt und von der BaFin geprüft werden. Dies ist ein hochkomplexer Prozess, für den wir bereits spezialisierte Berater beauftragt haben.
Wichtiger Hinweis: Bevor wir das Projekt offiziell bewerben dürfen, müssen all diese regulatorischen Voraussetzungen erfüllt sein. Deshalb halten wir uns mit öffentlicher Werbung aktuell noch zurück.
Sobald die Ampeln auf Grün stehen, werden wir Sie über die Presse und diese Homepage umfassend informieren.
