Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer, liebe Interessierte,
nach der letzten Mitteilung im August 2024 möchten wir Ihnen heute ein umfassendes Update zu den Entwicklungen rund um unsere geplanten Bürgerwindparks auf der Glessener Höhe und im Vorfeld geben. Die vergangenen Monate waren geprägt von internen Verhandlungen und behördlichen Prozessen, über die wir aufgrund vertraglicher Vereinbarungen (NDA) nicht fortlaufend berichten konnten. Nun können wir wieder informieren.
1. Veröffentlichung der Vorrangflächen
Wie bereits mehrfach angekündigt, hat die Bezirksregierung Köln am 12. Januar 2025 die sogenannten Vorrangflächen für Windenergieanlagen (WEA) im Raum Bergheim offiziell veröffentlicht (1. Offenlegung). Die Ortsbürgermeisterin von Glessen Anne Keller hatte in Ihrem Newsletter vom 25.1.2025 darüber berichtet und auf die Möglichkeit hingewiesen, dass bis zum 13.02.2025 jeder Bürgerin oder jeder Bürger die Möglichkeit hat, dazu auf der Homepage der Bezirksregierung Köln Stellung zu nehmen. Sie hatte auch einer Karte beigefügt, auf der die für die Windkraftnutzung priorisierten Gebiete in der Nähe von Glessen skizziert werden:

- Links zur Veröffentlichung der Bezirksregierung: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/regierungsbezirk-koeln-bringt-den-sachlichen-teilplan-erneuerbare-energien-auf-den-weg
2. Betroffene Gebiete und unser Engagement
In der veröffentlichten Karte sind zwei für uns relevante Gebiete ausgewiesen:
- BM_01: Das große Gebiet (ca. 172 ha) zwischen Büsdorf, Fliesteden, Glessen und Oberaußem.
- BM_06: Die Glessener Höhe, unser ursprüngliches Herzensprojekt für einen Bürgerwindpark mit vier Anlagen.
3. Stand der Einwendungen und nächste Schritte
Mit der 1. Offenlegung der Flächen war eine Einspruchsfrist für Bürger verbunden, die am 13. Februar 2025 endete. Im Rahmen dieser Offenlegungen sind für alle diese Gebiete im Regierungsbezirk Köln 2500 Eingaben gemacht worden (https://www.bezreg-koeln.nrw.de/oeffentliche-auslegung-des-planentwurfs-des-sachlichen-teilplan-erneuerbare-energien-beendet-2500)
- Zu BM_01 sind uns Einsprüche zur geplanten Größe der Fläche und der daraus resultierenden Anzahl an Windkraftanlagen bekannt.
- Welche Einsprüche speziell zur Glessener Höhe (BM_06) eingereicht wurden, ist uns nicht im Detail bekannt.
Die Bezirksregierung wertet nun alle fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen aus. Dieser Prozess kann zu einer überarbeiteten Offenlegung führen, bevor der Regionalrat die Gebiete endgültig beschließt und für die Bebauung freigibt. Konkrete Termine für diese Beschlüsse sind derzeit nicht öffentlich bekannt. Wir beobachten den Prozess aufmerksam.
4. Unsere Position und Planung
Wir halten weiterhin an unserer Vision fest, die Energiewende in Bürgerhand voranzutreiben:
- Für das Gebiet BM_01 haben wir uns nach intensiven Verhandlungen mit der RWE im vergangenen Jahr darauf geeinigt, dass Glessen Autark im Falle der endgültigen Freigabe des Gebiets zwei der geplanten Windkraftanlagen übernehmen und als Bürgerwindpark betreiben wird. Dies war ein wichtiger Erfolg für unsere Interessengemeinschaft.
- Für unser Stammprojekt auf der Glessener Höhe (BM_06) arbeiten wir kontinuierlich an der Umsetzung.
Wir danken Ihnen für Ihre Geduld und Ihr anhaltendes Interesse. Sobald es neue, verbindliche Beschlüsse der Behörden gibt, werden wir Sie umgehend informieren.
Ihre Interessengemeinschaft Glessen Autark
