Planung zum Windpark zwischen Büsdorf und Glessen nimmt Fahrt auf

Was ist passiert?

Wie wir schon früher berichtet haben, sind ohne Rückversicherung bei der Stadt einige Großinvestoren aktiv geworden und haben bereits vorzeitig mit Besitzern von Grundstücken im Gebiet, welches von der Regionalregierung voraussichtlich noch in diesem Jahr als eine Konzentrationsfläche bekannt gegeben werden könnte, Kontakt aufgenommen.

An alle diese Eigentümer haben sich sowohl RWE, Energiekontor und RheinEnergie gewandt. Die zugehörigen Informationsveranstaltungen fanden im Zeitraum vom 4.4.2024 und 21.5.2024 statt und den Eigentümern wurden die Planungen für das Gebiet vorgestellt. Dabei wurden auf dem Gebiet beispielhaft zwischen 10 und 13 Windenergieanlagen (WEA) geplant und auf dieser Basis wurden die sich daraus ergebenden möglichen jährliche Energie-Erträge vorgestellt sowie die Spanne der möglichen Nutzungsentgelte genannt, die nach verschiedenen Schlüsseln über die Eigentümer verteilt würden. Es wurden sogar schon Nutzungsverträge zur Unterschrift vorgelegt.

Zusätzlich zu diesen drei sichtbar agierenden Investoren sind aber auch noch mindestens weitere drei Investoren eher diskret im Hintergrund aktiv, die sich nur an handverlesene Eigentümer wenden und diesen dann exklusive Angebote vorstellen. Zu diesen verdeckten Angeboten ist es natürlich schwer, Einschätzungen abzugeben.

Glessen Autark unterstützt Eigentümer

Der Vergleich der uns vorgelegten Angebote zeigte, dass diese inhaltlich komplex und zudem – trotz gleichartiger Anlagengrößen – aber auch zahlen- und inhaltsmäßig recht unterschiedlich ausgefallen waren, was sie für Nichtexperten kaum vergleichbar macht.

Um hier Hilfestellung zu geben, hat Glessen Autark am 18.4.2024 ebenfalls die Eigentümer ins Glessener Pfarrheim eingeladen und ihnen angeboten, diesbezüglich Hilfestellung zu geben und – wenn gewünscht – auch den Verhandlungsprozess mit den Anbietern zu moderieren und zu koordinieren. Die Angebote sollten dazu durchleuchtet und im Einzelnen verglichen und die Ergebnisse dann den Eigentümern in einer gesonderten Session in verständlicher Form vorgetragen werden. Das wurde von den anwesenden Eigentümern bzw. Ihren Vertretern grundsätzlich begrüßt und dankbar angenommen.

Nach einem Monat wurden die Eigentümer zu einer zweiten Veranstaltung von Glessen Autark am 14.6.2024 wieder ins Pfarrheim in Glessen eingeladen und die Ergebnisse der Analyse vorgestellt. Gleichzeitig wurde vorgeschlagen, welche Teile der bisher bekannten, verschiedenen Angebote zu einem Gesamtangebot kombiniert und weiterverfolgt werden sollten.

Ziel Bürgerwindenergieanlagen

Glessen Autark schlug auch vor, dass dabei auch ein Teil von etwa 2 – 3 dieser möglichen Anlagen im Windpark unabhängig vom Investor auf jeden Fall als Bürgerwindenergieanlagen errichtet und betrieben werden sollen, was sich auch positiv hinsichtlich einer Zustimmung der breiten Masse der betroffenen Bevölkerung bemerkbar machen würde. Dieser Vorschlag wurde von einer großen Gruppe der Eigentümer angenommen.

Handlungsvollmacht und Beirat

Auf Vorschlag eines der anwesenden Vertreter wurde die Idee aufgenommen, aus dem Kreis dieser Eigentümer einen Beirat zu gründen, der dann die Verbindung zwischen den Eigentümern und der Interessengemeinschaft Glessen Autark aufrechterhält.

Um überhaupt diesbezüglich im Namen der Eigentümer Verhandlungen mit den Investoren führen zu können, bedarf es einer schriftlichen Handlungsvollmacht für Glessen Autark, die zum großen Teil gleich während oder nach der Veranstaltung am 14.6.2024 erteilt wurden. Ein weiterer Teil erteilte dann in den Tagen nach der Veranstaltung diese Erklärung auf dem Postweg.

Verteilung der Nutzungsentgelte

Ein ebenfalls mehrfach diskutierter Punkt war und ist die faire Verteilung der Nutzungsentgelte. Planungsprozesse für Windparks sind hochdynamische Vorgänge, denn die Standorte lassen sich gar nicht im Voraus zu 100 % konkret festlegen, da sie von vielen Nebenbedingungen abhängig sind. Außer Lärmschutzbestimmungen und gesetzlich Mindestabstände zu bewohnten Gebieten müssen auch zwischen den Anlagen größenabhängige sogenannte Turbulenzabstände eingehalten werden, was verhindern soll, dass Turbulenzen einer WEA andere beschädigt oder während der Standzeiten über Gebühr belastet.

Diese benötigte Flexibilität der Planer ist ein zweischneidiges Schwert, denn wenn die Nutzungsentgelte in erster Linie schwerpunktmäßig auf dem dedizierten Standort der WEA konzentriert sind, ist es zwar schön für diesen einen Eigentümer, denn so erhält er den Großteil dieser Zahlungen, aber es birgt ein hohes Risiko. Minimale Planungsunterschiede können dann dafür sorgen, dass die WEA beim Bau letztlich 50 m daneben errichtet werden müssen, was bei den schmalen Grundstücken im Gebiet leicht dazu führen kann, dass jemand ganz anderes den Großteil der Nutzungsentgelte bekommt. Hier liegen „Himmelhochjauchzend“ und „zu Tode betrübt“ eben sehr dicht beieinander.

Aus Fairness untereinander und für den Frieden unter den Grundbesitzern ist es unter diesen Umständen wesentlich weiser, die Nutzungsentgelte nur zu einem kleinen Teil nach dem konkreten Standort und zu einem größeren Teil nach einem gewissen Schlüssel über die Flächen aller Besitzern, je nach ihrem Flächenanteil im Gebiet des Windparks, verteilt werden. Diese Verteilung wird als Poolmodell bezeichnet.

Gespräch mit Großgrundbesitzern

Die Verteilung der Flurstücke in dem geplanten Gebiet ist allerdings sehr inhomogen. Die insgesamt 226 Flurstücken des ca. 168 ha großen vorgestellten Gebietes gehören insgesamt 69 verschiedenen Besitzern bzw. Besitzergemeinschaften, wobei der größte Besitzer allein schon 15,65 % Anteil am ganzen Gebiet hat. Den Top 10 der Besitzer (zu der wegen enthaltener Straßen und Wälder auch die Stadt Bergheim mit einem Anteil von 6 % gehört) decken zusammen schon allein 57,2 % der Fläche des mutmaßlichen Konzentrationsgebietes. Eine Verteilung der Nutzungsentgelte über alle bedeutet aber in der Regel für Besitzer dieser großen Grundstücke, dass sie vermutlich weniger bekämen, als das Geld, was sie nach dem Poolmodell bekämen.

Daher hat Glessen Autark auch separat mit diesen Großgrundbesitzern das Gespräch gesucht, damit eine für alle Beteiligten akzeptable Regelung gefunden werden kann. Es wurde dabei versucht festzustellen, welcher Verteilungsschlüssel auch von dieser Gruppe akzeptiert werden kann, damit ein Konsens für alle gefunden wird.

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