Isolierte Positiv Planung
Windenergieanlagen und Windparks dürfen in Deutschland nur in Konzentrationsflächen errichtet werden, also Gebieten, deren Flächennutzungspläne diese Nutzung auch ausdrücklich vorsieht. Zwecks Beschleunigung über eine Zentralisierung des Planungsprozesses hat die Landesregierung NRW die Planung aus den Händen der Städte und Gemeinden weg in die Verantwortung der Regionalregierung gelegt.
Trotzdem haben die Städte und Gemeinden noch die Möglichkeit, ggf. Erweiterungen vorzunehmen, auch wenn schon eine Konzentrationsflächenplanung besteht oder geplant wird, und das, ohne dass der gesamte Vorgang neu aufschnürt werden muss und sich dadurch verzögert: Gesetzlich normiert ist diese Möglichkeit in § 249 Abs. 1 BauGB als „isolierte Positivplanung“ (https://www.windindustrie-in-deutschland.de/fachartikel/isolierte-positivplanung-vom-exoten-zum-schnellstarter)
Warum macht GA das?
Mit Bekanntwerden der Pläne für die Ausweisung des neuen Gebietes zwischen Büsdorf und Glessen hatten wir auch erfahren, dass das von favorisiertem Gebiet der Glessener Höhe nicht in den Planungen für Windenergieanlagen bei der Regionalregierung enthalten ist, obwohl die LANUV Studie früher das Gebiet ebenfalls als geeignet klassifiziert hatte. Damit dieses Gebiet trotzdem auch beplant werden kann, hat Glessen Autark mit der Verwaltung Kontakt aufgenommen und erfragt, was man diesbezüglich tun könnte. Es wurde uns geraten, diesbezüglich einen Bürgerantrag bei der Verwaltung der Stadt zu stellen, was auch am 4.5.2024 gemacht wurde.
Wie geht es weiter
Zunächst wird nun der Hauptausschuss für Bürgeranträge über Annahme oder Ablehnung unseres Antrags entscheiden, und ihn dazu einem Arbeitsausschuss zuweisen. Die nächstmögliche Sitzung dafür ist am 3.9.2024 um 19:00 Uhr.
