Planungsgesellschaft gegründet

Wozu braucht man eine Planungsgesellschaft?

Um die Planungen für einen Bürgerwindpark durchführen zu können, bedarf es eines bestimmten rechtlichen Rahmens. Nur so wird es möglich, Verträge rechtsverbindlich abzuschließen, etwa Pachtverträge mit Grundeigentümern von geeigneten Standorten, die dann auch notariell bestätigt werden. Oder zum Aushandeln von Finanzierungen bei Banken. Für die Banken braucht man in der Regel auch Gutachten, wie Windgutachten oder sogar Windmessungen, die in Auftrag gegeben und dann vorfinanziert werden müssen. Dafür muss gegebenenfalls auch Risikokapital eingeworben werden, alles um die Planung in ein Stadium zu bringen, in der das Projekt dann umgesetzt werden kann.

Um all dieses vorzubereiten und zu ermöglichen, haben sich die inzwischen 6 aktiven Mitglieder der Initiative Glessen Autark sich Mitte Dezember 2023 die „Planungsgesellschaft zur Nutzung regenerativer Energien Glessen Autark UG (haftungsbeschränkt)“ gegründet und mit einem Grundstock aus eigenem Kapital vorfinanziert. Rechtlich gesehen handelt es sich bei einer UG um die „kleine“ Version einer GmbH, die mit einem kleineren Stammkapital auskommt und bei erfolgreichen Wirtschaften zur einer normalen GmbH anwächst (https://www.ihk.de/aachen/recht/rechtsinformationen/aktuelle-dokumente-zum-thema-recht/unternehmergesellschaft-607432).


Die gegründete Gesellschaft firmiert unter der Adresse:

Planungsgesellschaft zur Nutzung regenerativer EnergienGlessen Autark UG (haftungsbeschränkt)
Berghof 1
50129 Bergheim
Mail: info@glessenautark.de
Tel: 02238 / 945158

Wie geht es weiter?

Die Gesellschafter der Planungsgesellschaft sind überzeugt, dass es wegen der besonderen Lage und der Möglichkeiten es am sinnvollsten wäre, auf der obersten Ebene der Glessener Höhe einen Bürgerwindpark bestehend aus 3 – 4 Windenergieanlagen zu errichten. Deshalb wurden schon im Frühjahr 2024 die Verhandlungen mit dem Grundbesitzer der Fläche abgeschlossen und ein Pachtvertrag, vorbehaltlich möglicher Genehmigungen, ausgehandelt und abgeschlossen.

Als Nächstes muss dafür geworben werden, dass auch diese Fläche für die Nutzung von Windenergie freigegeben wird. Dazu werden die nächsten Schritte mit der Verwaltung der Stadt Bergheim aufgenommen. Diese hat – so wie wir es aus den ersten Gesprächen gelernt haben – die Planung der Ausweisung von Flächen auf Geheiß der Landesregierung durch die zuständige Regionalregierung in Köln ausgeführt wird. Die Stadt Bergheim kann nach Beschluß des Rates aber immer noch über ein als „isolierte Positivplanung“ bezeichnetes Instrument zusätzlich vergleichsweise kleine Gebiete wie die Glessener Höhe ausweisen.