SmartMeter ante portas!

Einleitung

In Deutschland wurde bereits 2008 das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) so geändert, dass es ab 2010 für Neubauten oder bei größeren Renovierungen zum Einbau digitaler Zähler verpflichtete. Diese erweiterten Vorschriften sind im Jahr 2016 in das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende übergegangen. Darin enthalten ist wiederum das Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen kurz Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).
Das MsbG regelt nicht nur, was intelligente Messsysteme mindestens können müssen, wie sie technisch umgesetzt werden sollen und wie es um die Datensicherheit bestellt sein muss, sondern enthält auch Vorgaben zur Einbaupflicht, zu den Preisobergrenzen für den Endkunden und es regelt die freie Wahl des Messstellenbetreibers. Für das Smart Metering ist das MsbG also ausschlaggebend.

In §29 sieht das MsbG nun vor, dass jeder Letztverbraucher (also wir alle), der mehr als 6.000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbraucht und jeder Anlagenbetreiber, der mehr als 7 Kilowatt installierte Leistung verfügt (alle z.B. alle mit Photovoltaik von 7kWp), mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden muss. Zuständig dafür ist der grundzuständige Messstellenbetreiber oder, da der Verbraucher eine Wahlfreiheit hat, der von ihm beauftragte wettbewerbliche Messstellenbetreiber.

Warum jetzt?

Aber bevor diese ganze Sache umgesetzt werden konnte, mussten zunächst mindestens 3 Anbieter gefunden werden, die entsprechende Geräte bauen und wegen der Datensicherheitsanforderungen auch beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) zertifiziert haben. Ursprünglich war das eigentlich schon für 2017 geplant. Aber erst Ende 2018 hatte der erste Hersteller ein Gerät zertifizieren lassen, dann September 2019 der nächste und – leider – im Dezember 2019 auch der dritte. Damit steht dem „Rollout“ nichts mehr entgegen und innerhalb von 8 Jahren werden alle „Großverbraucher“ mit mehr als 6000 kWh zwangsbeglückt, ebenso wie alle Anlagenbetreiber (z.B. Eigner einer Photovoltaik-Anlage) mit mehr als 7kWp.

Warum sind SmartMeter eigentlich gut?

SmartMeter haben viele positive Eigenschaften.

  • Durch die besserer und genauere Erfassung der Quellen und Verbraucher lässt sich unser Netz viel besser stabil halten.
  • Ein genauer Überblick über den Verbrauch erleichtert das individuelle Strom sparen und kann auch motivieren
  • Es werden spezifische Tarife möglich, z.B. billiger Strom wenn viel Windkraft oder Solarenergie in Überfluss zur Verfügung steht
  • Intelligente Geräte mit hohem Stromverbrauch (Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler) könnten so verzögert starten, wenn der Strom billiger ist

Warum sind SmartMeter gut gemeint und schlecht gemacht?

Zum einen sind höhere Kosten damit verbunden, ohne das irgendwelche Vorteile zu erwarten sind, zumindest fuer die, die die Kosten zu tragen haben (Verbraucher). Der Einbaubetrieb wird zwar bis wohl auf 20€ jährlich für Kleinverbraucher gedeckelt bleiben, aber für grössere Verbraucher und Erzeuger sind bis zu 200 Euro jährlich möglich. Dazu gibt es derzeit weder variable Tarifmodelle oder solche die mit den zertifizierten SmartMetern zusammenarbeiten. Also nix mit den Vorteilen für Verbraucher. Im Gegenteil, wenn der Verteilerschrank nicht genügend Platz oder andere Parameter (geeignete Grundplatte) hat, werden sicher Zusatzkosten entstehen, die ebenfalls vom Hauseigentuemer zu tragen sind.

Der Zugriff auf die Daten ist für den Endverbraucher auch nicht wirklich möglich, jedenfalls nicht über das hinaus was der gute, alte Ferraris Zahler schon erlaubte: In Keller gehen und den Zähler ablesen. Na ja, eine die rote Marke auf der Scheibe ersetzende Leuchtdiode die blinkt kann man ggf elektronisch auslesen, aber das ging auch schon für kleines Geld mit dem guten alten Ferraris Zähler.

Sparen werden also wohl nur die Netz- und Messstellenbetreiber, zahlen dafür werden die Verbraucher, die noch nicht einmal Anspruch auf die Daten haben. Zudem ergeben sich viele neue Problem hinsichtlich Datenschutz (wer hat Zugriff auf die Daten) und möglicher Manipulationen. Verbraucher könnten Ihr SmartMeter manipulieren, aber dazu benötigt man kriminelle Energie und Know-how, der Vorgang muss unbemerkt bleiben und lohnt sich deswegen kaum [Diejenigen, die das können, sparen sagen wir vielleicht 200€ im Jahr, und verbrauchen so viel Zeit mit dem Hack, in der sie mit Ihrem Know-how locker Tausende Euro legal verdienen könnten….]. Viel schlimmer werden die möglichen, für Endverbrauche kaum beweisbaren Manipulationen, zum Beispiel im Auftrage von unseriösen Anbietern sein, die sich durch beauftragte Manipulation im großen Stil unbemerkt große Summen durch überhöhte Verbrauchsmeldungen aneignen könnten, was natürlich deutlich lohnenswerter ist.
Und mangels Transparenz lässt sich das auch schwer für den Endverbraucher nachweisen lassen.

Fazit

Fazit: Der Autor könnte auch sehr gut ohne SmartMeter unter diesen Umständen leben, denn es kostet nur Geld und Privatsphäre und bringt sonst keine direkten Vorteile [höchstens wenn die Stromausfälle wirklich weniger werden]

Mögliches Anfangsprojekt: Steckerfertige PV Anlagen bis 600W

Einleitung

Auch wenn sich keine Immobilie Eigenbesitz befindet, gibt es inzwischen auch die Möglichkeit einer „kleinen Lösung für Photovoltaik Anlagen“ (siehe z.B. KStA vom 22.1.2018 https://www.ksta.de/ratgeber/strom-vom-balkon—mini-solarmodule-sind-nun-erlaubt-29531712). Eine solche Anlage ist im Grunde nichts anderes als ein herkömmliches PV-Modul mit integriertem Wechselrichter und einer Anschlussleitung mit einem speziellen Stecker sowie – in Deutschland – einer dazu passenden Steckdose.

So lassen sich zum Beispiel auf einem Südbalkon oder im Garten kleine PV-Module mit bis zu 600 Wp (Peakleistung, d.h. die Leistung unter Idealbedingungen z.B. im Labor erreichbar sind) aufstellen und den Strom zum Eigenverbrauch einfach in die eigene Steckdosen einspeisen. Ein EU-Gesetz dazu gibt es länger, aber deren Umsetzung in nationale Gesetze und dann die Erstellung der Umsetzungsvorschriften von Seiten der beauftragte Agenturen (hier: Westnetz) haben dieses leider ziemlich verzögert. In anderen Bundesländern gibt es die Möglichkeit schon. Viel schneller und pragmatischer, mit weniger Anforderungen, hat beispielsweise Österreich diese EU-Regelung umgesetzt.

Immerhin: Die Antragsformulare und Vorschriften befinden sich inzwischen auch auf der Webseite der für uns zuständigen Agentur Westnetz unter https://iam.westnetz.de/fuer-einspeiser/wie-moechten-sie-strom-erzeugen#Photovoltaik .

Vorteil solcher Module ist, dass man sie eigentlich einfach mit einem normalen Schutzkontaktstecker (also normalen Stecker) in die Steckdose stecken kann, wie das z.B. in Österreich als ausreichend gesehen wird. In Deutschland dagegen ist zum einen ein mechanischen Schutz vorgeschrieben, damit nicht zum Beispiel beim Stolpern ungewollt der Stecker herausgezogen und berührt werden kann, und die Stecker sind auch mit den Polen geschützt. Aber eigentlich ist es überflüssig, denn die Wechselrichter schalten beim Herausziehen der Abnehmer innerhalb von 20ms die Spannung ab, so dass gar keine Gefahr eines Schlages besteht..

In den deutschen Verordnungen steht nur, dass man dafür eine spezielle Energiesteckdose verwenden muss – ohne dass konkret ausgeführt wurde, was das genau ist. Praktisch wird inzwischen immer auf die Steckdosen vom Typ RST20 der Firma Wieland verwiesen , die es ab 20 Euro Strassenpreis gibt. Am besten einfach bei Idealo schauen: https://www.idealo.de/preisvergleich/MainSearchProductCategory.html?q=wieland%20rst20i3%20steckdose, und man findet z.B. https://direkt.jacob.de/produkte/wieland-geraete-steckdose-schwarz-rst20i3s-b1-m03-sw-artnr-3606727.html oder https://www.amazon.de/Wieland-Solar-Geräte-Wandsteckdose-RST20i3-Unterputz/dp/B07KCSJWY6)

Was ist zu beachten?

Erlaubnis einholen

Natürlich muss man zum einen eine Erlaubnis für das Anbringen und Betreiben eines solchen plugin-PV-Geräts haben. Diese muss sowohl bei zuständigen Netzbetreiber (Anmeldung hier bei Westnetz) als auch beim Hauseigentümer eingeholt werden.

Anschluss

Zum anderen müssen die Module regel konform sein. Geregelt wird das ganze durch die sogenannte Niederspannungsrichtlinie „LVD“ der EU (2014/35/EU), d.h. Hersteller bzw. Importeure müssen sicherstellen, dass Ihre Geräte „LVD“ konform sind und natürlich auch ein CE-Prüfzeichen tragen. Außer einer entsprechenden Dokumentation (Gebrauchsanleitung) muss die Anlage entweder mit einer speziellen Einspeisesteckdose z.B. RST20 mit dem Hausnetz oder wie ein Herd fest verbunden sein. Zudem ist nur ein Gerät pro Anschluss (Zähler) zulässig.

Brauche ich einen neuen Zähler?

In jedem Fall ist der Einsatz eines Zweirichtungszählers notwendig, um eine Rückeinspeisung zu verhindern. Ein Zähler mit Rücklaufsperre allein ist übrigens auch nicht geeignet. Man muss also damit rechnen, dass ein bestehende Zähler vor der Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage ausgetauscht werden muss. Der Austausch kann parallel mit der Anmeldung beim Netzbetreiber beauftragt werden.

Was noch?

Alle Arbeiten an elektrischen Anlagen sollten nur durch Fachkräfte (z.B. einem
Elektrofachbetrieb) ausgeführt werden, der die folgende Punkte sicherstellen sollen:

  • Überprüfung des Stromkreises in den eingespeist werden soll
  • Prüfung des Absicherung und des Fl Schutzschalters
  • Dauerhafte Kennzeichnung der speziellen Energiesteckdose und des Einspeisestromkreises

Eine Nachweispflicht oder Zwangspflicht, einen Elektrofachbetrieb einzuschalten, gibt es aber nicht.

Vor der Montage der PV-Anlage ist natürlich die Tragfähigkeit der Balkonbrüstung sowie die Windlastfestigkeit sicherzustellen, nicht dass das Panel bei Sturm „fliegen geht“ und ggf. andere Sachen und Personen verletzt. Bei Mietwohnungen darf natürlich die Gebäudesubstanz beim Befestigen nicht verletzt werden.

In manchen Wohngebieten sind auch Einschränkungen wegen „ästhetischer Auswirkungen“ oder denkmalschutzrechtlicher Vorschriften möglich. Über die Installation von steckerfertigen PV-Anlagen der Hauseigentümer bzw. die Eigentümergemeinschaft entscheidet.

Grundlagenvideos

Wer sich mit dem Thema weiter beschäftigen will, findet in dem informativen Video einer Initiative aus Berlin-Brandenburg eine schöne Einführung und Übersicht:

In einem zweiten Video wurde dann spezielle Fragen eingegangen. So wird das Thema der Einspeisesteckdosen eingegangen, u.a. warum das eigentlich unnötig ist (die sich am Panel befindlichen Wechselrichterschalten sowieso innerhalb von 20ms nach Ziehen des Steckers ab und verhindern tödliche Stromschläge).

Auch auf die Frage der Einspeisung bei den oft verbauten Drehstromzähler wird eingegangen, u.a. darauf, dass die saldierenden arbeitenden Zähler verhindern, dass der erzeugte Strom unregistriert bleibt und damit quasi verloren geht.

Beispiel eines Balkonkraftwerkes

Hier auch zwei Videos, in denen aus Berlin eine solche Balkon-Lösung vorstellt und von seinen Erfahrungen berichtet. Wie immer im richtigen Leben sollte man sich auch hier die Kommentare anderer durchlesen, um sich so mit einem gesunden und kritischen Geist ein eigenes Bild zu machen.

Den ersten Teil findet man hier:

In einem zweiten Teil wird zum Teil auch auf Kritikpunkte eingegangen, die anhand Teil 1 eingingen (da war nämlich vieles zu sehen, was nicht regelkonform ist, aber es funktioniert trotzdem) Auch wurde auch eine Bilanz nach 2 Jahren Betrieb gezogen.

Der bei dem im obigen Beispielvideo vorgestellten Projekt zu sehende klassische analoge Ferraris Zähler („der mit der drehenden Scheibe, die ein analoges Zählerwerk über Rädchen antreibt“), wird dieses Kriterium sicher nicht erfüllt haben.

Leider dürfte dieser Zählertyp ist aber sicher noch bei den meisten Haushalten im Einsatz sein und mit einem Austausch muss man rechnen. Aber ihre Lebenszeit ist sowieso nur noch sehr begrenzt, weil die Stromversorgungsunternehmen am liebsten alle sobald wie möglich mit einem sogenannten voll elektronischen Zähler (Smart-Meter) zwangsbeglücken würden (siehe extra Beitrag)

Wie hilft die Interessengemeinschaft

Die Interessengemeinschaft „Glessen autark“ findet solche Lösungen grundsätzlich als Einsteigerprojekte interessant, weil es grundsätzlich allen erlaubt, mitzumachen.

Es wurde auch schon Verbindung zu einem Lieferanten aufgenommen, um vorhandene Fertiglösungen für solche „Balkonanlagen“ und deren Preise bei Sammelbestellungen zu erfragen. Die Ergebnisse werden wir später hier im Weblog präsentieren.

Wind als Ergänzung zur Sonne?

Einleitung

Die Photovoltaik ist eine der für Privatleute wohl bisher am einfachsten zu nutzende Alternativen für die eigene Energieversorgung, aber sie hat halt einen entscheidenden grundsätzlichen Nachteil hat: Sie steht nur dann zur Verfügung, wenn die Sonne scheint, insbesondere also nicht nachts! Wer also rund um die Uhr einen Energiebedarf hat und nicht unbedingt auf teure Lithium-Batterien im Keller setzten möchte, braucht etwas von der Sonne unabhängiges.

Hier kommt die Windenergie ins Spiel, die aber hauptsächlich in den nördlichen, dünner besiedelten Bundesländern ausgebaut wurde. Ihr Ausbau in jüngster Zeit aber stagniert, insbesondere in den dichter besiedelten Regionen. Unbestritten können die großen, professionell eingesetzten Anlagen auch starke Beeinträchtigungen auf ihre Umgebung haben. Ihre großen Bauten, der von ihnen erzeugte Schattenwurf aber auch auch die Betriebsgeräusche und nicht zuletzt auch die Gefährdung von Vögeln werden inzwischen als problematisch gesehen. .

Aber das muss nicht sein, denn auch hier gibt es inzwischen kleinere Alternativen für den Hausgebrauch, die all diese Nachteile nicht haben. Die Chancen sind damit gegeben, dass sie auch lokal ohne Beeinträchtigung der Nachbarschaft eingesetzt werden können und so auch eine Beitrag zur alternativen Stromversorgung und somit zu einem energie-autarken Glessen leisten können.

Aber aufgepasst!

Hier eine Fundstelle bei YouTube, die ich diesbezüglich anfänglich sehr interessant fand, zumal es Ende 2016 im MDR gesendet wurde und eine anscheinend revolutionäre neue Technologie vorstellte:

https://www.youtube.com/watch?v=oFKDFd-bSa8

Allerdings lohnt es wohl auch, die Kommentare bei YouTube zu lesen (z.B. auf das YouTube Logo klicken). So wird dort auch hingewiesen, dass es sich mitnichten um eine neu erfundenes Prinzip handelt, sondern nur um eine Abwandlung der als Savonius bekannten Rotoren handelt ( https://de.wikipedia.org/wiki/Savonius-Rotor). Außerdem zeigt sich, dass das Angebot anscheinend sehr überteuert ist und sich bei dem geringen zu erwartenden Ertrag nicht in sinnvoller Zeit amortisieren wird. Ergo: man sollte sich nicht völlig blauäugig oder gar unkritisch dem Thema nähern.

Eine ganz gute Übersicht über Vor und Nachteile dieser Vertikalwindräder findet sich zum Beispiel unter https://www.klein-windkraftanlagen.com/technik/vertikale-windkraftanlagen Nach Anmeldung zu einem Newslettter erhaelt man auch einen Link zu einem anderen Video https://youtu.be/uuZ0AN256Eg

Weitere Videos zum Thema Windkraftanlagen

Weitere wichtige Dinge, die man vor einer Entscheidung über die mögliche Einbeziehung der Windkraft zur eigenen Energieversorgung wissen sollte, behandeln die nächsten Videos

Schon besser ist das folgende Video, was ziemlich gut beleuchtet, wann sich eine Windanlage lohnen könnte.

Auch interessant ist folgendes Video:

Interessanter Tenor:

  • Erst Solarstrom planen, dann ggf. Windstrom
  • Batteriespeicher ist für Windanlage sogar wichtiger als für Solarstrom
  • Gerade im dunklen Winter kann die Kleinwindkraft die Versorgungslücke schließen, zumindest wenn der Standort eine entsprechende mittlere Windausbeute verspricht.

Fazit insgesamt: all das sind Ansätze, die ich persönlich gerne weiterverfolgen möchte und sicher auch werde.